Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) der Bundesregierung sieht vor, die Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben. Für diese Zwecke werden bis zum 31. Dezember 2021 vom Bund und den Ländern insgesamt 4,3 Milliarden Euro bereitgestellt. Im Fokus der Förderung stehen dabei neben der Verbesserung der Informationssicherheit und dem Ausbau regionaler Versorgungsstrukturen insbesondere die Anpassung der informationstechnischen Ausstattung in den Notaufnahmen sowie die Modernisierung der digitalen Infrastruktur in den Krankenhäusern.
Das KHZG weist 11 Tatbestände als Voraussetzung für ein förderfähiges Vorhaben aus und für mehrere dieser Faktoren bietet LOWTeqpdms ideale Lösungen an.
Wir haben für Sie die LOWTeqpdms relevanten Tatbestände zusammengestellt und bewertet und auf dieser Grundlage die im KHZG geforderten „Muss-Kriterien“ und gewünschten „Kann-Kriterien“ zusammengefasst. Auch unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise bei Ihrem Antrag auf Förderung für Ihre Digitalisierungsmaßnahmen.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!